Beitragsordnung

Petersmann-Institut

Die Mitgliedsbeiträge zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer betragen:

Mitgliedschaft                                                               2.400 Euro zzgl. MwSt.
für verbundene Unternehmen aktiver Mitglieder                      600 Euro zzgl. MwSt.

Diese Mitgliedsbeiträge verstehen sich als Jahresbeiträge. Sie werden anteilig ab dem auf die Annahme des Antrags folgenden Monatsersten in einem Betrag gemeinsam mit der Aufnahmegebühr zur Zahlung fällig. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 1.000 Euro zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Aufnahmegebühr für verbundene Unternehmen entfällt.

Beispiel: Antrag 15.04.,
           Annahme 20.04.
           Beitrag berechnet sich ab dem 01.05., dies entspricht 8/12 des
           Jahresbeitrags = 1.600 Euro für das ordentliche Mitglied plus 1.000 Euro zzgl. MwSt.
           einmalige Aufnahmegebühr = 2.600 Euro zzgl. MwSt.

Ehrenmitglieder                                                            beitragsfrei

Die Nutzung des Logos des Instituts darf nur das Mitglied selbst, nicht die angeschlossenen Mitarbeiter. Der Kunde darf nicht den Eindruck erweckt bekommen, der einzelne Mitarbeiter sei das Mitglied.